INFORMATIONEN ZU COVID-19 (CORONAVIRUS)
Detailkonzept Zutrittskontrolle 2G (genesen und geimpft) ab 20.12.2021
(Veranstaltungen mit 2G COVID-Zertifikat)
Für alle Veranstaltungen gilt ein Schutzkonzept mit Sicherheitsmassnahmen, welche auf den Hygienemassnahmen und Verhaltensregeln des Bundesamts für Gesundheit (BAG) basieren. Bei einer möglichen Infizierung/Erkrankung mit Covid-19, in der Location respektive auf dem Veranstaltungsgelände, lehnt Schwarzwyss GmbH jegliche Haftung ab. Die Gäste besuchen alle Shows auf eigenes Risiko.
Um unsere Shows durchführen zu dürfen, halten wir uns an die geltenden Vorschriften des Bundes und der Kantone.
2G Regel mit Masken- und Sitzpflicht:
Aufgrund der neuen Verordnung des Bundesrates vom 17.12.2021 gilt ab dem 20.12.2021 an unseren Veranstaltungen die 2G Regel.
Grundsätzlich
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Zutritt zu unseren Veranstaltungen nur mit gültigem 2G COVID-Zertifikat. Das bedeutet, dass nur jene Personen Zutritt erhalten, welche geimpft oder genesen sind.
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Generelle Maskenpflicht an und während der Veranstaltung. Die Maske kann nur bei Speise- und Getränkekonsumationen sitzend am Tisch abgenommen werden.
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Als Nachweis ist ausschliesslich das offizielle 2G COVID-Zertifikat gültig. Andere Nachweise wie Impfbestätigungen werden nicht akzeptiert.
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Ein COVID-Zertifikat ist jedoch erst ab 16 Jahren notwendig. Personen unter 16 Jahren benötigen für den Zutritt zur Veranstaltung ein gültiges Ticket sowie einen gültigen amtlichen Ausweis (ID, Pass), damit das Alter geprüft werden kann.
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Personen mit Krankheitssymptomen erhalten keinen Zutritt zu den Events von Schwarzwyss GmbH.
Ablauf
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Wir bitten unsere Gäste frühzeitig anzureisen, da die Kontrolle von Zertifikat und Ticket mehr Zeit als üblich in Anspruch nimmt.
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Beim Einlass vor dem Eingang, gelten auch vor den Eventuellen die üblichen Schutz- und Hygienemassnahmen (Maskenpflicht, Abstand halten etc.).
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Vor dem Haupteingang wird neben dem Ticket auch das 2G COVID-Zertifikat mit der App "COVID Certificate Check" geprüft. Damit die Echtheit des Zertifikats geprüft werden kann, ist ein gültiger amtlicher Ausweis (ID, Pass, Führerausweis) nötig.
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Die geprüften Besucher erhalten einen Stempel auf den Handrücken.
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Das Personal am Eingang lässt nur geprüfte Personen mit Stempel in die Zeltanlagen eintreten.
Contact Tracing und Datenschutz
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Die notwendigen Kontaktdaten werden von der Schwarzwyss GmbH über das Ticketingsystem erhoben. Dort wird der Ticketkäufer mit seinen Kontaktangaben festgehalten.
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Im separaten Dinnerbereich der Gastronomie wird die Tischzuteilung von unserem Catering-Partner vorgenommen.
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Beim Prüfvorgang mit der Verifizierungs-App "COVID Certificate Check" des BAG werden nur Vorname und Name sowie das Geburtsdatum angezeigt und ob das 2G COVID-Zertifikat gültig ist oder nicht. Durch die App werden keinerlei Daten gespeichert.
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Wir empfehlen die freiwillige Nutzung der neuen Check-In-Funktion der SwissCovid App. Gäste können den bereitgestellten QR-Code beim Einlass scannen. Nach der Veranstaltung bestätigen die Gäste in der App, dass die Veranstaltung verlassen wurde. Diese Informationen werden nur auf dem eigenen Handy während 14 Tagen lokal gespeichert. Die SwissCovid App kann kostenlos im App-Store bezogen werden und nutzt weder Bluetooth noch GPS.
Gültigkeit des Schweizer 2G COVID-Zertifikats (Stand: 20.12.2021)
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Für geimpfte Personen: 365 Tage ab Verabreichung der letzten Impfdosis
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Für genesene Personen: Die Gültigkeit beginnt ab dem 11. Tag nach dem positiven PCR-Testresultat und dauert ab dem Testresultat 180 Tage
Weiteres
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Die Gäste besuchen die Veranstaltungen auf eigenes Risiko.
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Bei einer möglichen Infizierung oder Erkrankung mit COVID im Lokal oder auf dem Veranstaltungsgelände lehnt die Schwarzwyss GmbH jegliche Haftung ab.
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Wir empfehlen, die von uns angebotene Handdesinfektion regelmässig anzuwenden.
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Wer über ein nicht gültiges Zertifikat verfügt, erhält keinen Zutritt zur Veranstaltung. In diesem Fall wird Schwarzwyss GmbH auch nicht Rückerstattungspflichtig.
Veranstaltungs-Verschiebungen aufgrund Covid-19:
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Bitte prüfen Sie, ob die von Ihnen gewünschte Veranstaltung verschoben wurde bzw. verschoben werden muss.
Bitte beachten Sie, dass diese Angaben die momentane Regelung widerspiegeln und sich jederzeit ändern können. Sobald der Bundesrat die Anwendung des Covid-Zertifikats bei Veranstaltungen lockert, werden wir die Anwendung bei unseren Veranstaltungen überprüfen, dies ist gemäss Beschluss Bundesrat vom 17.12.2021 voraussichtlich nicht vor dem 24.01.2022 der Fall.